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EU-Notfallverordnung für erneuerbare Energien ist in Kraft

Mit einer Notfallverordnung für erneuerbare Energien will die EU Genehmigungsverfahren für Windkraft- und Solar-Anlagen beschleunigen. Anfang des Jahres ist sie in Kraft getreten und gilt zunächst für einen Zeitraum von 18 Monaten. Im Kern umfasst sie kürzere Genehmigungsfristen und vereinfachte Verfahren für die Errichtung und Erneuerung von Anlagen.

Die "Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien" soll kurzfristig zu Lösungen beim Energienotstand als Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine beitragen.

Laut Regelung dürfen Genehmigungsverfahren für Solaranlagen nicht länger als drei Monate dauern.

Eine Besonderheit betrifft Solaranlagen mit einer Kapazität von höchstens 50 Kilowatt: Hier gilt die Genehmigung nach Ablauf eines Monats ohne Antwort der Behörde automatisch als erteilt.

Der Ausbau von bestehenden Anlagen (Repowering) bei gleichzeitiger Erhöhung der Kapazität um mehr als 15 Prozent soll binnen sechs Monaten genehmigt werden, bei unter 15 Prozent sind höchstens drei Monate vorgesehen.

Die Bewilligung von Wärmepumpen mit einer elektrischen Wärmeleistung von unter 50 Megawatt darf nicht länger als einen Monat, die von Erdwärmepumpen nicht länger als drei Monate dauern.

Bis zum Ende dieses Jahres prüft die EU-Kommission die Wirksamkeit der Verordnung und legt dem Rat einen entsprechenden Bericht vor. Darin kann sie dem Rat vorschlagen, die Verordnung zu verlängern.

Die Umsetzung der Verordnung ist nun Aufgabe der Mitgliedsstaaten. In Deutschland sind insbesondere die Bundesländer und Kommunen gefragt: Hier liegt die Verantwortung für die Ausweisung von Flächen, Genehmigungsverfahren und das Vorantreiben der Energiewende vor Ort.

Weitere Informationen

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

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