Die "Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien" soll kurzfristig zu Lösungen beim Energienotstand als Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine beitragen.
Laut Regelung dürfen Genehmigungsverfahren für Solaranlagen nicht länger als drei Monate dauern.
Eine Besonderheit betrifft Solaranlagen mit einer Kapazität von höchstens 50 Kilowatt: Hier gilt die Genehmigung nach Ablauf eines Monats ohne Antwort der Behörde automatisch als erteilt.
Der Ausbau von bestehenden Anlagen (Repowering) bei gleichzeitiger Erhöhung der Kapazität um mehr als 15 Prozent soll binnen sechs Monaten genehmigt werden, bei unter 15 Prozent sind höchstens drei Monate vorgesehen.
Die Bewilligung von Wärmepumpen mit einer elektrischen Wärmeleistung von unter 50 Megawatt darf nicht länger als einen Monat, die von Erdwärmepumpen nicht länger als drei Monate dauern.
Bis zum Ende dieses Jahres prüft die EU-Kommission die Wirksamkeit der Verordnung und legt dem Rat einen entsprechenden Bericht vor. Darin kann sie dem Rat vorschlagen, die Verordnung zu verlängern.
Die Umsetzung der Verordnung ist nun Aufgabe der Mitgliedsstaaten. In Deutschland sind insbesondere die Bundesländer und Kommunen gefragt: Hier liegt die Verantwortung für die Ausweisung von Flächen, Genehmigungsverfahren und das Vorantreiben der Energiewende vor Ort.